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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §7 Abs1;Rechtssatz
Es trifft nicht zu, dass die Leitung einer Verhandlung im Rechtsgang noch vor Erlassung des hier vor dem Landesagrarsenat bekämpften erstinstanzlichen Bescheides einen Befangenheitstatbestand iSd § 7 AVG verwirklichen könnte.
Schlagworte
Verhältnis zu anderen Materien und Normen AVG RechtsmittelverfahrenBefangenheit der Mitglieder von KollegialbehördenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1996070215.X01Im RIS seit
24.01.2001Zuletzt aktualisiert am
24.05.2013