RS Vwgh 1999/9/16 96/07/0215

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Veröffentlicht am 16.09.1999
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §7 Abs1;

Rechtssatz

Es trifft nicht zu, dass die Leitung einer Verhandlung im Rechtsgang noch vor Erlassung des hier vor dem Landesagrarsenat bekämpften erstinstanzlichen Bescheides einen Befangenheitstatbestand iSd § 7 AVG verwirklichen könnte.

Schlagworte

Verhältnis zu anderen Materien und Normen AVG RechtsmittelverfahrenBefangenheit der Mitglieder von Kollegialbehörden

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1996070215.X01

Im RIS seit

24.01.2001

Zuletzt aktualisiert am

24.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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