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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
AVG §66 Abs4;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 1075/68 B 22. Jänner 1969 VwSlg 7492 A/1969 RS 1Stammrechtssatz
Ist die Zuständigkeit der säumigen belangten Behörde zur Entscheidung über ein Parteibegehren nach Einbringung der Säumnisbeschwerde infolge Gesetzesänderung weggefallen, so ist deren Entscheidungspflicht untergegangen und die Säumnisbeschwerde mangels Berechtigung des Bfrers zu deren Erhebung zurückzuweisen (Hinweis B 11.1.1963, 0303/62, VwSlg 5935 A/1963).
Schlagworte
Verletzung der Entscheidungspflicht Allgemein Behördliche AngelegenheitenMangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATIONVerletzung der Entscheidungspflicht Diverses Zurückweisung - EinstellungVerhältnis zu anderen Materien und Normen VwGG (siehe auch Heilung von Verfahrensmängeln der Vorinstanz im Berufungsverfahren)Anspruch auf Sachentscheidung AllgemeinEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1997200418.X01Im RIS seit
02.07.2001Zuletzt aktualisiert am
26.06.2017