RS Vwgh 1999/9/16 99/20/0310

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Veröffentlicht am 16.09.1999
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AsylG 1997 §6;
AsylG 1997 §7;

Rechtssatz

Die strengen Voraussetzungen des § 6 AsylG 1997 müssen sowohl in Bezug auf die Vorfluchtgründe als auch auf die Nachfluchtgründe zutreffen, wenn der Asylwerber Gründe sowohl der einen als auch der anderen Art geltend macht und die Entscheidung auf die erwähnte Gesetzesstelle gestützt werden soll.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1999200310.X02

Im RIS seit

24.01.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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