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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1997 §6;Rechtssatz
Die strengen Voraussetzungen des § 6 AsylG 1997 müssen sowohl in Bezug auf die Vorfluchtgründe als auch auf die Nachfluchtgründe zutreffen, wenn der Asylwerber Gründe sowohl der einen als auch der anderen Art geltend macht und die Entscheidung auf die erwähnte Gesetzesstelle gestützt werden soll.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1999200310.X02Im RIS seit
24.01.2001