Index
L66507 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeNorm
AVG §56;Rechtssatz
Das den Parteien des Zusammenlegungsverfahrens bei der Gestaltung des Zusammenlegungsplanes zustehende subjektiv-öffentliche Recht besteht materiell-rechtlich in dem durch § 20 Tir FlVfLG 1978 definierten Anspruch auf Gesetzmäßigkeit der zugewiesenen Abfindung mit den aus diesem materiellen subjektiv-öffentlichen Recht verknüpften Verfahrensrechten, den zustehenden Anspruch auf Gesetzmäßigkeit der Abfindung zu verfolgen. Kein subjektivöffentliches Recht haben die Parteien auf Rechtsbeständigkeit einer ihnen im erstinstanzlichen Zusammenlegungsplan zugewiesenen Abfindung, weil auf Grund einer Berufung auch nur einer Verfahrenspartei der Zusammenlegungsplan auch in jenen Teilen geändert werden kann, die Verfahrensparteien betreffen, denen gegenüber bereits formelle Rechtskraft eingetreten ist (Hinweis E 19.3.1998, 98/07/0030; E 26.5.1998, 95/07/0168, 96/07/0092, 0093).
Schlagworte
Maßgebender Bescheidinhalt Inhaltliche und zeitliche Erstreckung des Abspruches und der RechtskraftIndividuelle Normen und Parteienrechte Rechtswirkungen von Bescheiden Rechtskraft VwRallg9/3European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1996070218.X01Im RIS seit
21.11.2001Zuletzt aktualisiert am
13.11.2009