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L66507 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeNorm
FlVfGG §11;Rechtssatz
Das Vorbringen, demzufolge die Parteien des Zusammenlegungsverfahrens nunmehr weniger zugewiesen erhalten hätten, als das, was sie in der vorläufigen Übergabe der Grundabfindungen unter Berücksichtigung der Grenzänderungen an ihren Abfindungen erhalten hatten, zeigt keine Rechtswidrigkeit der neugestalteten Abfindungen auf, weil eine solche aus dem Vergleich der Abfindungen mit den vorläufig übergebenen Grundabfindungen nie, sondern immer nur aus einem Vergleich der Abfindungen mit dem Altbestand abgeleitet werden kann (Hinweis E 14.12.1993, 90/07/0078).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1996070218.X09Im RIS seit
21.11.2001Zuletzt aktualisiert am
13.11.2009