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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
AsylG 1997 §38 Abs5;Rechtssatz
Der Umstand, dass der Asylantrag mittlerweile abgewiesen und schließlich zurückgezogen wurde, führt nicht zur Gegenstandslosigkeit des vorliegenden verwaltungsgerichtlichen Verfahrens, ist doch die Beschwerdelegitimation des Bundesministers für Inneres ein von den Verfahrensparteien und den beteiligten Behörden losgelöstes Kontrollinstrument zur Prüfung, ob der angefochtene Bescheid in objektiver Weise rechtmäßig ist (vgl. das hg. Erkenntnis vom 21. Jänner 1999, Zl. 98/20/0304, mwN).
Schlagworte
Besondere RechtsgebieteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1998010326.X01Im RIS seit
03.05.2001