Index
80/02 ForstrechtNorm
ForstG 1975 §17;Rechtssatz
Es reicht nicht aus, dass die belangte Behörde zur Annahme eines (das Walderhaltungsinteresse übersteigenden) öffentlichen Interesses am Fremdenverkehr bzw an der Sportausübung gelangt; sie hat auch zu prüfen, ob der angestrebte Zweck ohne Inanspruchnahme von Waldflächen verwirklicht werden könnte.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1999100131.X06Im RIS seit
19.04.2001