RS Vwgh 1999/9/20 99/10/0131

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Veröffentlicht am 20.09.1999
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Index

80/02 Forstrecht

Norm

ForstG 1975 §17;

Rechtssatz

Es reicht nicht aus, dass die belangte Behörde zur Annahme eines (das Walderhaltungsinteresse übersteigenden) öffentlichen Interesses am Fremdenverkehr bzw an der Sportausübung gelangt; sie hat auch zu prüfen, ob der angestrebte Zweck ohne Inanspruchnahme von Waldflächen verwirklicht werden könnte.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1999100131.X06

Im RIS seit

19.04.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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