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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §52;Rechtssatz
Die Beantwortung der Frage, ob und gegebenenfalls in welchem Ausmaß ein im Fremdenverkehr oder in der Sportausübung begründetes öffentliches Interesse an der Verwirklichung des Rodungsvorhabens besteht, bedarf konkreter, auf der Grundlage fachlich fundierter Ausführungen getroffener, nachvollziehbarer Feststellungen.
Schlagworte
Begründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher Verfahrensmangel Sachverständiger Erfordernis der Beiziehung ArztEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1999100131.X04Im RIS seit
19.04.2001