RS Vwgh 1999/9/20 99/10/0131

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.09.1999
beobachten
merken

Index

80/02 Forstrecht

Norm

ForstG 1975 §17 Abs2;
ForstG 1975 §17 Abs3;

Rechtssatz

Die demonstrative Aufzählung öffentlicher Interessen im § 17 Abs 3 ForstG 1975 lässt es zu, dass öffentliche Interessen iSd § 17 Abs 2 ForstG 1975 auch in der geordneten und sicheren Ausübung von Breitensport begründet sein können.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1999100131.X03

Im RIS seit

19.04.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten