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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §71 Abs1 lita;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):97/18/0419Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1990/10/16 87/05/0063 3 (hier nur der zweite Satz)Stammrechtssatz
Die Zustellung einer Hinterlegungsanzeige hängt zwar von der Ordnungsgemäßheit des Zustellvorganges ab, nicht aber davon, daß sie dem Empfänger zur Kenntnis gelangt (Hinweis E 24.9.1986, 86/03/0106, VwSlg 12240 A/1986). Sollte trotz ordnungsgemäßer Zustellung dem Empfänger eine Hinterlegung nicht zur Kenntnis gelangt sein, so stünde ihm für diesen Fall das Rechtsinstitut der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Verfügung.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1997180418.X01Im RIS seit
03.04.2001Zuletzt aktualisiert am
07.10.2011