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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §1165;Rechtssatz
Selbst für den Fall des Vorliegens eines gültigen Werkvertrages zwischen Entsender und Beschäftiger kann dem wahren wirtschaftlichen Gehalt nach Arbeitnehmerüberlassung vorliegen, wenn es den Vertragspartnern nach der typischen Gestaltung des Vertragsinhaltes erkennbar gerade auf die Zurverfügungstellung von diesen Arbeitskräften ankommt. Wann dies jedenfalls der Fall ist, legt § 4 Abs 2 AÜG typisierend nach der Art einer unwiderleglichen Vermutung fest (Hinweis E 22.10.1996, 94/08/0178 und E 10.3.1998, 95/08/0345).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1997080053.X02Im RIS seit
21.02.2002Zuletzt aktualisiert am
23.10.2008