RS Vwgh 1999/9/21 99/18/0300

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Veröffentlicht am 21.09.1999
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AVG §37;
FrG 1997 §36 Abs2 Z7;

Rechtssatz

Nach stRsp des VwGH hat der Fremde initiativ, untermauert durch Vorlage entsprechender Bescheinigungsmittel, nachzuweisen, dass er nicht nur über Mittel zur kurzfristigen Bestreitung seines Unterhalts verfügt, sondern auch entsprechend zu belegen, dass sein Unterhalt für die beabsichtigte Dauer seines Aufenthaltes gesichert erscheint (Hinweis E 19. Februar 1997, 96/21/0201, ergangen zum FrG 1993).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1999180300.X01

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

25.09.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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