Index
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
AlVG 1977 §12 Abs6 litc;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 97/08/0070Rechtssatz
Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 5.3.1998, G 284/97, die Wortfolge "über das zuletzt veranlagte Kalenderjahr" in § 36a Abs 5 Z 1 AlVG idF des SozRÄG 1996, BGBl 1996/411, sowie Teile des - die Feststellung des Umsatzes betreffenden - § 36b AlVG ohne Festsetzung einer Frist für das Ausserkrafttreten als verfassungswidrig aufgehoben. Eine Ausdehnung der Anlassfallwirkung in dem Sinne, dass die aufgehobene Wortfolge nicht mehr anzuwenden sei, hat der Verfassungsgerichtshof nicht vorgenommen. Nach der somit maßgeblichen Rechtslage war der Feststellung des Einkommens des Arbeitslosen als Grundlage für die Prüfung seiner Arbeitslosigkeit gemäß § 36a Abs 5 Z 1 AlVG idF des SozRÄG 1996 der Einkommensteuerbescheid über das zuletzt veranlagte Kalenderjahr zugrunde zu legen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1997080069.X01Im RIS seit
18.10.2001