RS Vfgh 1999/10/29 B1561/99

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Veröffentlicht am 29.10.1999
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Index

10 Verfassungsrecht
10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof

Norm

B-VG Art144 Abs1 / Legitimation
ZPO §63 Abs1 / Aussichtslosigkeit

Leitsatz

Abweisung eines Verfahrenshilfeantrags als aussichtslos aufgrund mangelnder Beschwer des Antragstellers infolge vollinhaltlicher Stattgabe der Berufung des Antragstellers im anzufechtenden Bescheid

Rechtssatz

An einer Beschwer mangelt es, wenn - wie hier - der Bescheid, dessen Anfechtung beabsichtigt ist, der Berufung vollinhaltlich stattgibt und den den Einschreiter belastenden Bescheid derart aufhebt, daß seinem Anliegen voll Rechnung getragen wird (vgl VfSlg 9863/1983).

Entscheidungstexte

  • B 1561/99
    Entscheidungstext VfGH Beschluss 29.10.1999 B 1561/99

Schlagworte

VfGH / Legitimation, VfGH / Verfahrenshilfe, Berufung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:1999:B1561.1999

Dokumentnummer

JFR_10008971_99B01561_01
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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