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10 VerfassungsrechtNorm
B-VG Art144 Abs1 / LegitimationLeitsatz
Abweisung eines Verfahrenshilfeantrags als aussichtslos aufgrund mangelnder Beschwer des Antragstellers infolge vollinhaltlicher Stattgabe der Berufung des Antragstellers im anzufechtenden BescheidRechtssatz
An einer Beschwer mangelt es, wenn - wie hier - der Bescheid, dessen Anfechtung beabsichtigt ist, der Berufung vollinhaltlich stattgibt und den den Einschreiter belastenden Bescheid derart aufhebt, daß seinem Anliegen voll Rechnung getragen wird (vgl VfSlg 9863/1983).
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Legitimation, VfGH / Verfahrenshilfe, BerufungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1999:B1561.1999Dokumentnummer
JFR_10008971_99B01561_01