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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
AlVG 1977 §34 Abs1 idF 1997/I/078;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 99/03/0089 E 15. September 1999 RS 1Stammrechtssatz
Mit Erkenntnis vom 9. Juni 1999, G 48/99 und Folgezahlen, hob der Verfassungsgerichtshof § 34 Abs 1 AlVG 1977 idF der Novelle BGBl. I Nr. 78/1997 als verfassungswidrig auf. Da das als verfassungswidrig aufgehobene Gesetz auf Grund der Erstreckung der Anlassfallwirkung durch den Verfassungsgerichtshof (Verfügung der Nichtanwendung der aufgehobenen Gesetzesbestimmung auch auf bereits verwirklichte Fälle) nicht mehr anzuwenden ist, wurde somit dem angefochtenen Bescheid die ihn tragende Rechtsgrundlage entzogen; er war daher gemäß § 42 Abs 2 Z 1 VwGG wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufzuheben.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1998080327.X01Im RIS seit
18.10.2001