RS Vwgh 1999/9/21 97/08/0069

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Veröffentlicht am 21.09.1999
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Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §36a Abs5 Z1 idF 1996/411;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 97/08/0070

Rechtssatz

Der Ausschluss anderer Nachweise für das Einkommen tritt erst mit dem Vorliegen eines rechtskräftigen Einkommensteuerbescheides ein.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1997080069.X02

Im RIS seit

18.10.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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