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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §20;Rechtssatz
Die Ausscheidung einer so genannten "Luxustangente" ist auch dann berechtigt, wenn eine sportliche und erheblich teurere Variante eines in der Leistung und technischen Ausstattung im Wesentlichen gleichen Grundmodells angeschafft wurde (Hinweis E 19.9.1978, 2749/77)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1997150005.X02Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
25.09.2008