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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §80 Abs1;Rechtssatz
Mit der pauschalen Behauptung einer Gleichbehandlung aller Gläubiger kommt ein Geschäftsführer seiner Verpflichtung, die anteilige Befriedigung der Abgabenforderungen nachzuweisen, nicht nach.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1996150049.X07Im RIS seit
21.02.2002Zuletzt aktualisiert am
17.11.2008