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23/01 KonkursordnungNorm
BAO §80 Abs1;Rechtssatz
Wird eine Abgabe nicht entrichtet, weil der Vertretene überhaupt keine liquiden Mittel hat, so trifft den Vertreter kein Verschulden iSd § 9 Abs 1 BAO. Ein Verschulden des Geschäftsführers am Eintritt der Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft ist für die abgabenrechtliche Haftung ebensowenig von Bedeutung wie ein Verstoß gegen die Pflicht, rechtzeitig einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Vertretenen zu stellen (Hinweis E 18.11.1991, 90/15/0176).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1996150049.X05Im RIS seit
21.02.2002Zuletzt aktualisiert am
17.11.2008