Index
L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §68 Abs1;Rechtssatz
Im Falle eines Verfahrens betreffend die Änderung eines rechtskräftig bewilligten Bestands könnten nur solche bauliche Änderungen, die gemäß § 13 Stmk BauG 1995 zu einem anderen Abstand führen müssten, zu einer Durchbrechung der Rechtskraft der Bewilligung für den Bestand führen (Hinweis E 15.9.1994, 94/06/0074, ergangen zur Stmk BauO 1968).
Schlagworte
Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv-öffentliche Rechte, Abstandsvorschriften BauRallg5/1/1European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1998060140.X04Im RIS seit
21.02.2002