RS Vwgh 1999/9/24 94/14/0023

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.09.1999
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

ABGB §1151;
EStG 1988 §47 Abs2;
UStG 1972 §2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1998/07/15 93/13/0053 1

Stammrechtssatz

Ein - die Beurteilung der Tätigkeit als eine unternehmerische ausschließendes - Dienstverhältnis eines Lehrbeauftragten ist dann anzunehmen, wenn der Lehrbeauftragte fest in den Betrieb eines Hochschulinstitutes eingegliedert und dort gleich den anderen am betreffenden Institut als Arbeitnehmer beschäftigten Personen tätig ist. Ist die zeitliche und örtliche Bindung des Lehrbeauftragten an eine bestimmte Arbeitsstätte und seine Abhängigkeit vom Institutsbetrieb bereits so groß, daß sie sich faktisch nicht mehr von der eines Dienstnehmers unterscheidet, so ist sie auch steuerlich nicht anders zu beurteilen (Hinweis E 22.2.1996, 94/15/0123).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1994140023.X01

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

16.10.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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