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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §63 Abs3;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1997/12/12 96/19/3389 7 (hier Erlassung einer Sachentscheidung über die Frage der Erteilung einer Niederlassungsbewilligung ohne tauglichen Berufungsantrag)Stammrechtssatz
Indem die Berufungsbehörde eine Sachentscheidung über den Antrag des Berufungswerbers auf Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung erließ, ohne daß ein tauglicher Berufungsantrag des Berufungswerbers vorlag, nahm sie eine funktionelle Zuständigkeit in Anspruch, die ihr nicht zukam. Sie belastete daher den angefochtenen Bescheid mit Rechtswidrigkeit infolge ihrer Unzuständigkeit. Dieser war gemäß § 42 Abs 2 Z 2 VwGG aufzuheben.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1999190155.X02Im RIS seit
20.11.2000