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L6 Land- und ForstwirtschaftNorm
B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktLeitsatz
Verletzung im Gleichheitsrecht durch einen Bescheid betreffend Erlassung eines Abschußplanes für ein Eigenjagdgebiet unter Heranziehung einer erst nach Erlassung des Bescheides in Kraft getretenen AbschußplanVRechtssatz
Die belangte Behörde hat den dem Beschwerdeführer am 22.04.99 zugestellten Bescheid vom 12.04.99 auf die erst am 03.06.99 in Kraft getretene Sbg AbschußplanVO 1999, LGBl 57, (welche der Behörde bloß als Entwurf bekannt war) gestützt und ist damit (iwS) gesetzlos vorgegangen. Sie hat somit die Rechtslage völlig verkannt und den Beschwerdeführer im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz verletzt (vgl VfSlg 12173/1989).
Schlagworte
Jagdrecht, Geltungsbereich (zeitlicher) einer Verordnung, BescheiderlassungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1999:B991.1999Dokumentnummer
JFR_10008871_99B00991_01