RS Vfgh 1999/11/29 B991/99

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Veröffentlicht am 29.11.1999
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Index

L6 Land- und Forstwirtschaft
L6500 Jagd, Wild

Norm

B-VG Art7 Abs1 / Verwaltungsakt
Sbg AbschußplanV 1999. LGBl 57
Sbg JagdG 1993 §60 Abs4

Leitsatz

Verletzung im Gleichheitsrecht durch einen Bescheid betreffend Erlassung eines Abschußplanes für ein Eigenjagdgebiet unter Heranziehung einer erst nach Erlassung des Bescheides in Kraft getretenen AbschußplanV

Rechtssatz

Die belangte Behörde hat den dem Beschwerdeführer am 22.04.99 zugestellten Bescheid vom 12.04.99 auf die erst am 03.06.99 in Kraft getretene Sbg AbschußplanVO 1999, LGBl 57, (welche der Behörde bloß als Entwurf bekannt war) gestützt und ist damit (iwS) gesetzlos vorgegangen. Sie hat somit die Rechtslage völlig verkannt und den Beschwerdeführer im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz verletzt (vgl VfSlg 12173/1989).

Entscheidungstexte

Schlagworte

Jagdrecht, Geltungsbereich (zeitlicher) einer Verordnung, Bescheiderlassung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:1999:B991.1999

Dokumentnummer

JFR_10008871_99B00991_01
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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