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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §1151;Rechtssatz
Der Umstand, dass der Lehrbeauftragte seinen Vortrag in der Lehrveranstaltung wie alle anderen Universitätslehrer als Organwalter des Bundes hält, setzt nicht die Annahme voraus, dass der Lehrbeauftragte in gleicher Weise in den Universitätsbetrieb eingegliedert ist wie die anderen, tatsächlich in einem Dienstverhältnis stehenden Universitätslehrer.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1994140023.X07Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
16.10.2009