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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art140 Abs1;Rechtssatz
Aus Anlass des Beschwerdefalles sind keine Bedenken des VwGH dahin entstanden, dass die Umschreibung der Ausnahmebestimmung des § 14 Abs 2 zweiter Satz FrG 1997 zu eng wäre und damit gegen Art 8 MRK verstieße. Der Eingriff in ein gedachtes, durch Art 8 MRK geschütztes Recht des Fremden auf Neuzuwanderung zur Wahrung seiner familiären Interessen im Bundesgebiet wäre gemäß Art 8 Abs 2 MRK im Interesse der öffentlichen Ordnung und des damit verbundenen Rechtes des Staates auf Regelung der Neuzuwanderung gerechtfertigt. Dabei kann der Gesetzgeber eine typisierende, Härten im Einzelfall nicht ausschließende Regelung treffen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1998190286.X06Im RIS seit
21.02.2002