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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
ABGB §1151;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 90/14/0103 E 21. Dezember 1993 RS 4Stammrechtssatz
Ermöglichen die Kriterien der "Weisungsgebundenheit" und der "Eingliederung in den geschäftlichen Organismus des Arbeitgebers" noch keine klare Abgrenzung zwischen einer selbständig und einer nichtselbständig ausgeübten Tätigkeit, so sind noch weitere Kriterien für das Vorliegen eines Dienstverhältnisses, wie das Fehlen des für eine selbständige Tätigkeit typischen Unternehmerrisikos, heranzuziehen.
Schlagworte
Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1994140023.X05Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
16.10.2009