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L34009 Abgabenordnung WienNorm
BAO §217 Abs1;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn):98/17/0139 E 18. Oktober 1999Rechtssatz
Die Vorschreibung des Säumniszuschlages ist eine objektive, vom Verschulden unabhängige Säumnisfolge bei Nichtentrichtung der Abgabe am Fälligkeitstag (Hinweis E 14.11.1988, 87/15/0138). Da die nacherhobene Ortstaxe nicht am Fälligkeitstag - nach § 13 Abs 1 Wr FremdenverkehrsförderungsG bis zum 15ten des der Beherbergung nächstfolgenden Monates - entrichtet wurde, war auch die Verpflichtung zur Entrichtung des Säumniszuschlages entstanden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1998170165.X04Im RIS seit
09.11.2001Zuletzt aktualisiert am
18.11.2011