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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
FinStrG §37 Abs1 lita;Rechtssatz
Nach dem Wortlaut des § 37 Abs 1 lit a FinStrG gehört zum Tatbestand der Abgabenhehlerei eine vollendete Vortat eines in der genannten Bestimmung aufgezählten Finanzvergehens. Die Abgabenhehlerei setzt, wenn als Vortat eine Verkürzung von Verbrauchsteuern spruchmäßig festgestellt wird, jedenfalls die Erfüllung aller Tatbestandsmerkmale dieses Finanzvergehens voraus (Hinweis E 15.10.1987, 87/16/0090).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1999170259.X01Im RIS seit
20.11.2000