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L37137 Abfallabgabe Müllabgabe Sonderabfallabgabe SondermüllabgabeNorm
AbfallgebührenO Reith Seefeld 1996 §1;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn): 97/17/0156 E 27. September 1999Rechtssatz
Der Gebührenanspruch auf die weitere Gebühr entsteht mit der Bereitstellung der zu entsorgenden Abfälle an der Abholstelle des jeweiligen Objektes im Ausmaß der verwendeten Säcke (Festcontainer), der Gebührenanspruch auf die nach § 4 Abs 5 und § 4 Abs 6 der MüllabfuhrO Reith bei Seefeld 1996 vorgesehene Gebühr für das Mindestbehältervolumen entsteht mit Beginn des Kalenderjahres für die zu diesem Zeitpunkt bestehenden entsorgungspflichtigen Objekte. Nach der MüllabfuhrO Reith bei Seefeld 1996 sind für Haushalte sowie Betriebe und sonstige Benützer Mindestbehältervolumen vorgesehen. Demnach entsteht in solchen Fällen auch der Gebührenanspruch für die nach dem Mindestbehältervolumen bemessene weitere Gebühr bereits mit Beginn des Kalenderjahres. Auf die Bereitstellung von Müll in den jeweiligen Abfuhrzeitpunkten oder die Erbringung von Leistungen bei der Müllabfuhr durch die Gemeinde kommt es dabei nicht an.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1997170146.X01Im RIS seit
11.07.2001