Index
10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §71 Abs1 Z1;Rechtssatz
Die Bestätigung der Arbeitsunfähigkeit allein ist noch kein Umstand, für notwendig erkannte Handlungen (hier: zu einer Verhandlung vor der Beh zu erscheinen) nicht fristgerecht setzen zu können.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1999170313.X05Im RIS seit
11.07.2001