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L37137 Abfallabgabe Müllabgabe Sonderabfallabgabe SondermüllabgabeNorm
AbfallgebührenO Reith Seefeld 1996 §2;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn): 97/17/0156 E 27. September 1999Rechtssatz
Die Gemeinde hat die Sammlung des Mülls von den abholpflichtigen Grundstücken, auf denen er anfällt, zu besorgen. Der Gebührenanspruch entsteht unabhängig davon, ob der auf dem Grundstück angefallene Müll vor der Abfuhr zu einem anderen Grundstück gebracht wird, um von dort durch die Müllabfuhr entsorgt zu werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1997170146.X03Im RIS seit
11.07.2001