RS Vwgh 1999/9/29 97/12/0197

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Veröffentlicht am 29.09.1999
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Index

72/13 Studienförderung

Norm

StudFG 1992 §13 Abs1;
StudFG 1992 §14 Abs1;
StudFG 1992 §17 Abs1 idF 1996/201;
StudFG 1992 §17 Abs1;
StudFG 1992 §6 Z3;
StudFG 1992 §75 Abs9 idF 1996/201;

Rechtssatz

Ein für die Beurteilung eines Antrages auf Studienbeihilfe relevanter Studienwechsel liegt nur dann vor, wenn die Änderung der Entscheidung, für welches Studium von mehreren parallel inskribierten Studien die Studienbeihilfe bezogen wird, der Studienbeihilfenbehörde mitgeteilt wird.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1997120197.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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