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72/13 StudienförderungNorm
StudFG 1992 §13 Abs1;Rechtssatz
Ein für die Beurteilung eines Antrages auf Studienbeihilfe relevanter Studienwechsel liegt nur dann vor, wenn die Änderung der Entscheidung, für welches Studium von mehreren parallel inskribierten Studien die Studienbeihilfe bezogen wird, der Studienbeihilfenbehörde mitgeteilt wird.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1997120197.X01Im RIS seit
20.11.2000