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63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1979 §155 Abs1 idF 1988/148;Rechtssatz
Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes darf für die wissenschaftlichen Leistungen eines Universitätsassistenten keinesfalls eine im Allgemeinen einer Habilitation entsprechende Leistung gefordert werden; rein formal kann bei der Prüfung der wissenschaftlichen Leistungen jedoch auf die im § 36 Abs 3 UOG (1975)für die Habilitation geltenden Kriterien (nämlich a) methodisch einwandfreie Durchführung, b) neue wissenschaftliche Ergebnisse, c) wissenschaftliche Beherrschung und Fähigkeit zur Förderung des Faches) zurückgegriffen werden (Hinweis E 17.12.1990, 89/12/0134).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1995120202.X02Im RIS seit
20.08.2001Zuletzt aktualisiert am
16.11.2011