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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
BDG 1979 §136 Abs1;Rechtssatz
Auf die VERLEIHUNG EINER HÖHERWERTIGEN PLANSTELLE hat der Beamte kein Recht. Er hat auch kein durchsetzbares subjektives öffentliches Recht auf Darlegung und Überprüfung jener Überlegungen, die zu den Personalentscheidungen zugunsten seiner Kollegen geführt haben.
Schlagworte
Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1999120171.X01Im RIS seit
11.07.2001