RS Vwgh 1999/9/29 99/12/0171

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Veröffentlicht am 29.09.1999
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §136 Abs1;
VwRallg;

Rechtssatz

Auf die VERLEIHUNG EINER HÖHERWERTIGEN PLANSTELLE hat der Beamte kein Recht. Er hat auch kein durchsetzbares subjektives öffentliches Recht auf Darlegung und Überprüfung jener Überlegungen, die zu den Personalentscheidungen zugunsten seiner Kollegen geführt haben.

Schlagworte

Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1999120171.X01

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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