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72/13 StudienförderungNorm
StudFG 1992 §13 Abs1;Rechtssatz
Im Sinne des Studienförderungsgesetzes 1992 sind der Studienwechsel und die Neuinskription eines Studiums zusätzlich zu einem bereits inskribierten (Erststudium) Studium nicht ident zu behandeln und müssen auch zeitlich nicht zusammenfallen. Die Inskription (und damit der Betrieb) eines Studiums und der Studienwechsel im Sinne des Studienförderungsgesetzes 1992 sind daher zu unterscheiden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1997120197.X02Im RIS seit
20.11.2000