RS Vwgh 1999/9/29 97/12/0197

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Veröffentlicht am 29.09.1999
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72/13 Studienförderung

Norm

StudFG 1992 §13 Abs1;
StudFG 1992 §14 Abs1;
StudFG 1992 §17 Abs1 idF 1996/201;
StudFG 1992 §17 Abs1;
StudFG 1992 §6 Z3;
StudFG 1992 §75 Abs9 idF 1996/201;

Rechtssatz

Im Sinne des Studienförderungsgesetzes 1992 sind der Studienwechsel und die Neuinskription eines Studiums zusätzlich zu einem bereits inskribierten (Erststudium) Studium nicht ident zu behandeln und müssen auch zeitlich nicht zusammenfallen. Die Inskription (und damit der Betrieb) eines Studiums und der Studienwechsel im Sinne des Studienförderungsgesetzes 1992 sind daher zu unterscheiden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1997120197.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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