RS Vwgh 1999/9/29 98/12/0195

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Veröffentlicht am 29.09.1999
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

AVG §37;
AVG §52;
BDG 1979 §14 Abs3;
BDG 1979 §14 Abs4;

Rechtssatz

Die Frage der dauernden Dienstunfähigkeit des Beamten stellt eine Rechtsfrage dar und ist nach Feststellung der körperlichen und geistigen Verfassung des Beamten durch einen medizinischen Sachverständigen - sofern nicht bereits aus der Art der Dienstleistung habituelle Charakterstörungen ersichtlich sind (Hinweis E 17.12.1990, 89/12/0143, VwSlg 13343 A/1990 - und der vom Beamten auf seinem Arbeitsplatz zu erfüllenden Aufgaben zu prüfen.

Schlagworte

Sachverständiger Erfordernis der Beiziehung Arzt

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1998120195.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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