Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §37;Rechtssatz
Die Frage der dauernden Dienstunfähigkeit des Beamten stellt eine Rechtsfrage dar und ist nach Feststellung der körperlichen und geistigen Verfassung des Beamten durch einen medizinischen Sachverständigen - sofern nicht bereits aus der Art der Dienstleistung habituelle Charakterstörungen ersichtlich sind (Hinweis E 17.12.1990, 89/12/0143, VwSlg 13343 A/1990 - und der vom Beamten auf seinem Arbeitsplatz zu erfüllenden Aufgaben zu prüfen.
Schlagworte
Sachverständiger Erfordernis der Beiziehung ArztEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1998120195.X02Im RIS seit
20.11.2000