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L67007 Ausländergrunderwerb Grundverkehr TirolNorm
B-VGNov 1992 Art3;Rechtssatz
Der Verkehr mit Baugrundstücken - nach Art III B-VGNov 1992/276 ist klargestellt, dass darunter bebaute oder zur Bebauung bestimmte Grundstücke zu verstehen sind - unterlag im Rahmen des Ausländergrundverkehrs auch nach dem TGVG 1983 der Genehmigungspflicht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1999020039.X02Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
11.11.2011