RS Vwgh 1999/9/30 97/15/0075

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Veröffentlicht am 30.09.1999
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §115 Abs1;
BAO §23 Abs1;
EStG 1988 §30 Abs1 Z1 lita;

Rechtssatz

Wird das verdeckte Rechtsgeschäft für die Abgabenerhebung als maßgebend erachtet, erfordert dies jedenfalls nachvollziehbare Feststellungen, welcher Rechtsnatur dieses verdeckte Rechtsgeschäft sein soll. Mit der im Abgabenbescheid (beinhaltet den Ansatz von Spekulationseinkünften) enthaltenen Aussage, die Vertragspartner hätten lediglich "die formelle Änderung der zivilrechtlichen Eigentümerstellung (ohne Kaufpreisentrichtung)" bezweckt, ist eine Begründung für die Annahme etwa einer Schenkung (mit der dazu notwendigen Schenkungsabsicht) nicht gegeben.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1997150075.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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