Index
32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §115 Abs1;Rechtssatz
Wird das verdeckte Rechtsgeschäft für die Abgabenerhebung als maßgebend erachtet, erfordert dies jedenfalls nachvollziehbare Feststellungen, welcher Rechtsnatur dieses verdeckte Rechtsgeschäft sein soll. Mit der im Abgabenbescheid (beinhaltet den Ansatz von Spekulationseinkünften) enthaltenen Aussage, die Vertragspartner hätten lediglich "die formelle Änderung der zivilrechtlichen Eigentümerstellung (ohne Kaufpreisentrichtung)" bezweckt, ist eine Begründung für die Annahme etwa einer Schenkung (mit der dazu notwendigen Schenkungsabsicht) nicht gegeben.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1997150075.X01Im RIS seit
20.11.2000