RS Vwgh 1999/9/30 98/02/0128

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Veröffentlicht am 30.09.1999
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KFG 1967 §103 Abs2;
VStG §25 Abs2;
VStG §5 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1996/10/25 95/17/0618 6

Stammrechtssatz

Die Regelung des § 5 Abs 1 zweiter Satz VStG befreit die Behörde nicht von der Verpflichtung, im Hinblick auf § 25 Abs 2 VStG von sich aus Umstände zu berücksichtigen, von denen sie bereits bei der Ermittlung des äußeren Tatbestandes Kenntnis erlangt hat (Hinweis: E 17.4.1956, 904/55, VwSlg 4046 A/1956).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1998020128.X02

Im RIS seit

19.03.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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