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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §59 Abs1;Rechtssatz
Sind im Bereich der gegenständlichen Wohnstraße keine für das Parken von Kraftfahrzeugen besonders gekennzeichneten Stellen vorhanden, kann dem Besch nicht rechtens der Vorwurf gemacht werden, er habe sein Kraftfahrzeug nicht an einer solchen besonders gekennzeichneten Stelle geparkt (Hinweis E 22.3.1991, 86/18/0189).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1998020124.X01Im RIS seit
12.06.2001