Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §56;Rechtssatz
Der Verzicht auf die Teilnahme an der mündlichen Bescheidverkündung ist nicht anders zu werten, als wenn sich eine anwesende Verfahrenspartei vorzeitig entfernt hat oder trotz ordnungsgemäßer Ladung nicht erschienen ist (Hinweis E 29.10.1997, 96/09/0378).
Schlagworte
Zeitpunkt der Bescheiderlassung Eintritt der RechtswirkungenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1999020045.X01Im RIS seit
20.11.2000