RS Vwgh 1999/9/30 98/15/0117

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 30.09.1999
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Index

32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

UStG 1972 §11 Abs14;

Rechtssatz

Die Regelungen für den unrichtigen bzw unzulässigen Steuerausweis gelten sowohl für Rechnungen als auch für Gutschriften.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1998150117.X03

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

05.12.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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