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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §4 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 83/14/0217 E 12. November 1985 RS 1Stammrechtssatz
Stellt ein Unternehmer einem seiner Angestellten für dessen Wohnzwecke eine Eigentumswohnung zur Verfügung, so dient die Wohnung nur dann betrieblichen Zwecken und stellt daher Betriebsvermögen dar, wenn für die Einräumung des Wohnrechtes ausschließlich oder doch zumindest überwiegend betriebliche Erwägungen maßgebend sind.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1998150005.X02Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
16.07.2008