RS Vwgh 1999/9/30 98/15/0005

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 30.09.1999
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §4 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 83/14/0217 E 12. November 1985 RS 1

Stammrechtssatz

Stellt ein Unternehmer einem seiner Angestellten für dessen Wohnzwecke eine Eigentumswohnung zur Verfügung, so dient die Wohnung nur dann betrieblichen Zwecken und stellt daher Betriebsvermögen dar, wenn für die Einräumung des Wohnrechtes ausschließlich oder doch zumindest überwiegend betriebliche Erwägungen maßgebend sind.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1998150005.X02

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

16.07.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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