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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
BAO §115 Abs1;Beachte
Besprechung in: SWK 1999, S 765 - S 767;Rechtssatz
Es bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Einschränkung des Abzuges der Aufwendungen für ein Arbeitszimmer. Die Besonderheit eines häuslichen Arbeitszimmers ist darin begründet, dass seine Nutzung (Mitnutzung) im Rahmen der Lebensführung nach der Lebenserfahrung vielfach nahe liegt, von der Beh aber der Nachweis seiner Nutzung für die Lebensführung nur schwer zu erbringen ist. Es besteht sohin ein Unterschied zwischen dem im Wohnungsverband gelegenen und dem in einem getrennten Objekt gelegenen Arbeitszimmer (Hinweis E 20.1.1999, 98/13/0132).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1998150211.X04Im RIS seit
21.02.2002