RS Vwgh 1999/9/30 99/02/0160

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Veröffentlicht am 30.09.1999
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §10 Abs1;
AVG §37;

Rechtssatz

Die Erteilung einer Vollmacht kann auch konkludent erfolgen. Allerdings ist auch eine konkludent erteilte Vollmacht der Behörde nachzuweisen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1999020160.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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