RS Vwgh 1999/9/30 98/02/0114

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Veröffentlicht am 30.09.1999
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

AVG §46;
StVO 1960 §23 Abs2;
VStG §24;
VStG §5 Abs1;

Rechtssatz

Ein zur Glaubhaftmachung mangelnden Verschuldens an der Verletzung des § 23 Abs 2 StVO gestelltes Begehren des Besch auf Einvernahme von allenfalls den Tatort passierenden, nicht näher angeführten Polizeistreifen, stellt ein solches auf Vornahme eines (unzulässigen) Erkundungsbeweises dar.

Schlagworte

Ablehnung eines Beweismittels

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1998020114.X02

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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