RS Vwgh 1999/9/30 99/02/0102

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 30.09.1999
beobachten
merken

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §10 Abs2;
AVG §17 Abs1;
AVG §56;
ZustG §7;
ZustG §9 Abs1;

Rechtssatz

Die Kenntnisnahme von einem Bescheid im Zuge einer Akteneinsicht durch einen Parteienvertreter bzw der Umstand, dass diesem tatsächlich eine Kopie eines Bescheides zukommt, der im Original nicht dem im Verfahren ausgewiesenen Vertreter der Partei sondern der Partei selbst zugestellt wurde, kann den in der unterlassenen Zustellung an den Parteienvertreter gelegenen Verfahrensmangel nicht heilen (Hinweis E 12.4.1999, 98/11/0289 und E 27.5.1999,99/02/0083).

Schlagworte

Vertretungsbefugnis Inhalt Umfang Zustellung Zeitpunkt der Bescheiderlassung Eintritt der Rechtswirkungen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1999020102.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten