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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §10 Abs2;Rechtssatz
Die Kenntnisnahme von einem Bescheid im Zuge einer Akteneinsicht durch einen Parteienvertreter bzw der Umstand, dass diesem tatsächlich eine Kopie eines Bescheides zukommt, der im Original nicht dem im Verfahren ausgewiesenen Vertreter der Partei sondern der Partei selbst zugestellt wurde, kann den in der unterlassenen Zustellung an den Parteienvertreter gelegenen Verfahrensmangel nicht heilen (Hinweis E 12.4.1999, 98/11/0289 und E 27.5.1999,99/02/0083).
Schlagworte
Vertretungsbefugnis Inhalt Umfang Zustellung Zeitpunkt der Bescheiderlassung Eintritt der RechtswirkungenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1999020102.X01Im RIS seit
20.11.2000