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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1997 §7;Rechtssatz
Eine Zwangsrekrutierung, die sich als regionales Phänomen (hier im christlichen Süden des Sudans) und nicht als selektiv gegen die Bevölkerungsgruppe der Christen gerichtete Maßnahme erweist, kann weder zur Zuerkennung von Asyl noch zur Gewährung von Abschiebungsschutz iSd § 8 AsylG 1997 - eine Zwangsrekrutierung durch eine die regionale Ordnungsmacht repräsentierende Gruppe stellt als solche keine unmenschliche Behandlung iSd § 57 Abs 1 FrG 1997 dar - führen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1998010311.X02Im RIS seit
08.10.2001