RS Vwgh 1999/10/6 98/01/0311

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Veröffentlicht am 06.10.1999
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1997 §7;
AsylG 1997 §8;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;
FrG 1997 §57 Abs1;

Rechtssatz

Eine Zwangsrekrutierung, die sich als regionales Phänomen (hier im christlichen Süden des Sudans) und nicht als selektiv gegen die Bevölkerungsgruppe der Christen gerichtete Maßnahme erweist, kann weder zur Zuerkennung von Asyl noch zur Gewährung von Abschiebungsschutz iSd § 8 AsylG 1997 - eine Zwangsrekrutierung durch eine die regionale Ordnungsmacht repräsentierende Gruppe stellt als solche keine unmenschliche Behandlung iSd § 57 Abs 1 FrG 1997 dar - führen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1998010311.X02

Im RIS seit

08.10.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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