RS Vwgh 1999/10/13 99/13/0093

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Veröffentlicht am 13.10.1999
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §20 Abs1 Z2 litd idF 1996/201;

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn):2013/13/0103 E 18. Dezember 2013

Rechtssatz

Im Wohnungsverband liegt ein Arbeitszimmer dann, wenn es mit den privat genutzten Räumen über einen gemeinsamen Wohnungseingang verfügt (Doralt, EStG3, § 20 Tz 104/2).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1999130093.X01

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

03.07.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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