RS Vwgh 1999/10/14 99/16/0267

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 14.10.1999
beobachten
merken

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §236 Abs1;

Rechtssatz

Eine Unbilligkeit iSd § 236 Abs 1 BAO ist dann nicht gegeben, wenn die finanzielle Situation des Abgabenschuldners so schlecht ist, dass auch die Gewährung der beantragten Nachsicht nicht den geringsten Sanierungseffekt hätte (Hinweis E 18.5.1995, 95/15/0053).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1999160267.X01

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

15.09.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten