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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §236 Abs1;Rechtssatz
Eine Unbilligkeit iSd § 236 Abs 1 BAO ist dann nicht gegeben, wenn die finanzielle Situation des Abgabenschuldners so schlecht ist, dass auch die Gewährung der beantragten Nachsicht nicht den geringsten Sanierungseffekt hätte (Hinweis E 18.5.1995, 95/15/0053).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1999160267.X01Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
15.09.2009